FAQ - Häufig gestellte Fragen
- Ich habe ein Seminar bei Herrn Prof. Dr. Beck besucht, aber den Schein noch nicht abgeholt. Wie und wann bekomme ich den Schein?
Laden Sie dieses Formular herunter, füllen es aus und kommen in meine Sprechstunde. Bringen Sie bitte außerdem Ihr Exemplar Ihrer Hausarbeit mit, das von Herrn Beck bereits bewertet wurde.
Ich werde dann den Schein unterschreiben.
Diese Vorgehensweise gilt auch, falls Sie den Schein bereits ausgefüllt und abgegeben haben sollten.
- Welche Inhalte sind Gegenstand des schriftlichen Staatsexamens?
Die Gegenstandsbereiche des Staatsexamens finden Sie hier.
Generell sind die Veranstaltungen und Module so konstruiert, dass sie gut auf die Inhalte des Staatsexamens vorbereiten. Lediglich die Inhalte des Moduls Grundlagen Fachwissenschaft sind nicht Gegenstand des Staatsexamens im Didaktikfach.
- Wo finde ich alte Staatsexamensklausuren? hier
- Mit welcher Literatur kann ich mich auf das Staatsexamen vorbereiten?
Die Gruppe der bayerischen Arbeitslehredidaktiker hat sich auf diese (recht umfangreiche) Literaturliste als Prüfungsgrundlagenliteratur verständigt.
- Bieten Sie ein Kolloquium zur Vorbereitung auf das Staatsexamen an?
Am Standort Nürnberg wird nach Möglichkeit jedes Semester ein einstündiges Kollquium angeboten.
- Welche Lehrveranstaltungen werden künftig angeboten?
Im Rahmen der Umstellung des Studiums auf Bachelorstudiengänge werden Lehrveranstaltungen im zweisemestrigen Turnus im Rahmen von vier Modulen angeboten:
- Modul Grundlagen Fachdidaktik (GFD): Vorlesung und Übung
- Modul Grundlagen Fachwissenschaft (GFW): Vorlesung und Übung
- Modul Medien und Methoden (MuM): 2 Seminare
- Modul Arbeit und Beruf (AuB): Vorlesung und Seminar
Weitere Informationen zur Studienstruktur finden Sie hier.
Welche Praktika kann ich in Arbeitslehre besuchen? Sind vorbereitende oder begleitende Veranstaltungen der Universität zu besuchen?
Solange Arbeitslehre lediglich als Didaktikfach studierbar ist, steht zur Auswahl:
- das Blockpraktikum. Hierfür wird eine vorbereitende Kompaktveranstaltung angeboten. Details finden Sie unter dem Menüpunkt "Lehre".
Formale Zulassungsvoraussetzungen gibt es seitens des Fachs für dieses Praktikum nicht, wenngleich der Besuch der einführenden Fachdidaktikvorlesung und insbesondere der Veranstaltungen des Moduls Medien und Methoden empfohlen wird.
- das zusätzliche studienbegleitende Praktikum: Auch hier werden keine fachspezifischen Zulassungsvoraussetzungen erhoben. Zu diesem Praktikum wird eine Begleitveranstaltung angeboten. Für Bachelorstudierende ist deren Besuch verpflichtend, für die anderen Studierenden wird er lediglich empfohlen.
Welche Anforderungen werden an den Praktikumsbericht gestellt?
Informationen zum Praktikumsbericht finden Sie hier.
Wo melde ich mich zu den Praktika an?
Zum Praktikum selbst melden Sie sich beim Praktikumsamt an. Für die Begleitveranstaltung melden Sie sich direkt beim Dozenten bzw. online an.
Die Vergabe/Verlosung der Plätze für das zusätzliche studienbegleitenden Praktikum erfolgt in einer separaten Veranstaltung (am 10.7.08, 13:00, Raum 1.010 EWF)
Speziell für Studierende, deren Studium mit oder nach dem Wintersemester 2007/08 begann (Studium nach LPO I von 2008).
- Welche Leistungen muss ich im Rahmen des Studiums erbringen?
Sie müssen folgende vier Module erfolgreich absolvieren: Grundlagen der Fachdidaktik (GFD), Grundlagen der Fachwissenschaft (GFW), Medien und Methoden (MuM), Arbeit und Beruf (AuB)
- Was muss ich bei der Planung meines Studiums berücksichtigen?
Sie sollten die beiden Module GFD und GFW möglichst frühzeitig absolvieren, da die anderen Module teilweise hierauf aufbauen.
Im Modul Arbeit und Beruf muss die Vorlesung bestanden werden, bevor das Seminar besucht werden kann. Insofern sollte die Vorlesung relativ früh besucht werden.
- Welche Relevanz haben die Noten, die ich in den Veranstaltungen bekomme?
Aus den einzelnen Veranstaltungsnoten ergibt sich die Modulnote.
Aus den vier Modulnoten ergibt sich die Fachnote.
Die Fachnote fließt mit ca. 10% in Ihre Bachelornote ein. Das Bachelorzeugnis ist ein (vom Staatsexamen unabhängiger) eigenständiger akademischer Berufsabschluss und insofern durchaus bedeutsam.
Die Bachelornote macht 40% der Staatsexamensnote aus, die restlichen 60% ergeben sich aus den schriftlichen Prüfungen des Staatsexamens.
- Welche Rechtsgrundlagen sind für das Studium des Fachs Arbeitslehre bedeutsam?
Speziell für Studierende, deren Studienbeginn vor dem Wintersemester 2007/08 lag (Studium nach LPO I von 2002).
- Welche Leistungen muss ich im Rahmen des Studiums erbringen, um mich zum Staatsexamen anmelden zu können?
Sie benötigen einen Hauptseminarschein (diesen können Sie in diesem Semester in den als "Seminar" titulierten Veranstaltungen zu Medien (Mittwochs) oder Methoden (Freitags) erwerben.).
Die Zulassungsvoraussetzung für den Erwerb eines Hauptseminarscheins ist
- entweder der Nachweis einer erfolgreichen Teilnahme an einer früheren fachdidaktischen Lehrveranstaltung (z.B. ein sog. Mittelseminar)
- oder - dies betrifft lediglich Studierende höheren Semesters, die bisher noch keine fachdidaktische Lehrveranstaltung in Arbeitslehre besucht haben - die Vorlesung zu den Grundlagen der Fachdidaktik (wird im Wintersemester angeboten).
Da die Grundlagenvorlesung erst wieder im Wintersemester angeboten wird, könnten sich für einzelne Studierende Probleme hinsichtlich der Studienplanung ergeben. Bitte sprechen Sie mich in diesem Fall persönlich an, so dass wir ggf. eine individuelle Regelung vereinbaren.
Insgesamt müssen Sie also erfolgreich an zwei fachdidaktischen Lehrveranstaltungen teilgenommen haben, wenngleich sich im Hinblick auf das Staatsexamen der Besuch weiterer Lehrveranstaltungen empfiehlt.
Unabhängig davon sieht die Prüfungsordnung den Besuch von Lehrveranstaltungen des Fachs im Umfang von 16 SWS vor. Ein formaler Nachweis des Besuchs (z.B. in Form eines Scheins) ist hierfür nicht erforderlich.
- Wer nimmt die mündlichen Prüfungen ab?
Generell werden die Prüfungen von mir abgenommen. Gleichwohl hat sich mein Vorgänger, Herr Prof. Dr. Beck, freundlicherweise bereiterklärt, im Herbst 2008 noch mündliche Prüfungen abzunehmen. Dies dürfte insbesondere für Studierende interessant sein, die ihre Lehrveranstaltungen bei Herrn Prof. Dr. Beck belegt haben. Hinsichtlich der Inhalte und des weiteren Vorgehens sollten Sie dann Herrn Prof. Dr. Beck direkt kontaktieren (Tel.: 0911/504285 - Mail: hartmut.beck1@web.de).
- Welche Inhalte sind Gegenstand der mündlichen Prüfung zum Staatsexamen?
Geprüft werden Kenntnisse zur Fachdidaktik (analog zum schriftlichen Staatsexamen), deren Inhalte in den Modulen GFD, MuM, AuB) vermittelt werden. Darüberhinaus sind auch die fachwissenschaftlichen Inhalte des Moduls GFW Gegenstand der Prüfung.
- Sollte ich vor der mündlichen Prüfung in die Sprechstunde kommen?
Evtl. biete ich eine Informationsveranstaltung für die Prüfungskandidaten an. Wenn Sie diese besuchen können, dürfte dies ausreichend sein. Ansonsten sollten Sie zwecks Themenabsprache unbedingt in die Sprechstunde kommen.
- Welche Rechtsgrundlagen sind für das Studium des Fachs Arbeitslehre bedeutsam?
LPO I von 2002
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